Vertriebenenstatus: Aufenthaltsrecht wird bis März 2025 verlängert

Die EU-Mitgliedsstaaten vereinbarten die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine behalten somit den Vertriebenenstatus und müssen keinen Asylantrag stellen.

Das vorübergehende Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine vertriebene Menschen wird bis 4. März 2025 gewährt. Die Länder müssen den EU-Beschluss noch umsetzen. Allen Personen, die in Österreich als Vertriebene aus der Ukraine registriert sind und über einen aufrechten Wohnsitz verfügen, wird dann automatisch ein neuer Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zugesendet. 

Informationen in ukrainischer Sprache finden Sie hier.

Für folgende Personen gilt der Vertriebenenstatus:

  • Ukrainische Staatsangehörige, die ab dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine vertrieben worden sind und ihre Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Partner, minderjährige Kinder, enge Verwandte).
  • In der Ukraine schutzberechtigte Personen (z.B. anerkannte Flüchtlinge), die ab dem 24. Februar aus der Ukraine vertrieben worden sind und ihre Familienangehörigen.
  • Ukrainische Staatsangehörige, die nicht in die Ukraine zurückkehren können und am 24. Februar einen gültigen österreichischen Aufenthaltstitel hatten, der ihnen entzogen wurde oder der nicht verlängert wurde.
  • Ukrainische Staatsangehörige, die nicht in die Ukraine zurückkehren können und die sich am 24. Februar rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben. Sie erhalten nach Ablauf ihres visumfreien oder visumpflichtigen Aufenthaltes ebenfalls ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht.

Der vorübergehende Schutz stellt auch den Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und medizinische Versorgung sicher.

Fragen und Antworten zum österreichischen Schulsystem finden Sie hier.

Informationen zum Zugang zum Arbeitsmarkt finden Sie hier.

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