14 Fragen und Antworten zur Schule in Österreich – 14 запитань і відповідей про школу в Австрії

Alle Informationen zu Schule, Deutschförderung, Wechsel in eine höhere Klasse, Schulwechsel und Berufsausbildung.

Das Schulsystem in ukrainischer Sprache: 14 запитань і відповідей про школу в Австрії

1 Wie ist das österreichische Schulsystem aufgebaut?

Ab dem 3. Lebensjahr: freiwilliger Kindergarten

Mit 5 Jahren: verpflichtendes Kindergartenjahr

4 – 10 Jahre: Volksschule

10 – 14 Jahre: Mittelschule (MS) oder (bei guten Noten in der Volksschule) die Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS)

14 – 15 Jahre: ein neuntes Schuljahr (in Österreich ist 9 Jahre Schulpflicht) – 1. Jahr an der höheren Schule oder 1 Jahr polytechnischer Lehrgang (mit Berufsvorbereitung) oder eine Übergangsschule (mit Berufsvorbereitung)

14 – 18 Jahre: hier gibt es mehrere Möglichkeiten

  • Weiterführende Schule mit Berufsausbildung (z.B. Tourismus, Elektrotechnik, IT, etc), mit oder ohne Matura (= Studienberechtigung), 2 – 5 Jahre
  • Weiterführende Schule mit Allgemeinbildung mit Matura (= Studienberechtigung), Ziel ist die Vorbereitung aufs Studium), 4 Jahre
  • Ab 18 Jahren: Studium an einer Universität, an einer Fachhochschule (FH) oder an einer Pädagogischen Hochschule (PH, für Lehrberufe), zuerst Bachelor, dann Master: Voraussetzungen:
    –  Österreichische Matura: dann keine Sprachüberprüfung oder:
    –  Ukrainische Matura: Apostille und beglaubigte Übersetzung und Nachweis über A2-Sprachkenntnisse für Anmeldung notwendig, fürs Studium selbst ausreichende Sprachkenntnisse notwendig (manchmal B 2, meistens aber C 1).
    Wenn man sich für ein Bachelorstudium bewirbt, aber noch kein C1 Zertifikat hat, bekommt man eine Zulassung zum Studium mit Auflage (zum Beispiel Sprachprüfung C1, manchmal auch Latein- oder Mathematikprüfung, etc.). Erst nach Erfüllung der Auflage kann man sich dann in das Studium inskribieren. Dafür hat man normalerweise 2 Jahre Zeit
    Die meisten Hochschulen schicken Studierende nach der Anmeldung automatisch in den „Vorstudienlehrgang“ als Vorbereitung für die Sprachprüfung (2 Jahre, kostenpflichtig)
    –  für manche Studien eine Aufnahmsprüfung (z.B. Medizin)
    Weitere Informationen dazu gibt es hier.
  • Alternativ zu Schule und / oder Studium: duale Berufsausbildung („Lehre“): dauert 2 – 4 Jahre (meist 3 Jahre), ist Fachausbildung im Job (bezahlt) in Kombination mit Fachausbildung in Schule (ein paar Wochen in Jahr). Abschluss: Die Lehrabschlussprüfung (LAP). Informationen zur Lehre: https://www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/duale-berufsbildung-lehre.html

Es gibt auch Lehre mit Matura: Dafür sind sehr gute Sprachkenntnisse notwendig

  • Für Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, aber noch nicht gut genug Deutsch können, um eine höhere Schule oder eine Lehre zu absolvieren (ab A 1), gibt es Übergangslehrgänge in Graz an der HLW Schrödinger oder bei der Caritas, mit Unterricht in Deutsch, Englisch und Mathematik. Informationen dazu auch bei Frau Ettinger (Mail-Adresse siehe unten).

Das Schulsystem im Überblick

Schulverzeichnis für die Steiermark

Studiengänge in Graz

2 Wo kann ich mir Informationen und Beratung holen?

Es gibt 8 Berufsinformationszentren in der Steiermark, dort gratis Beratung für Erwachsene und Kinder, zu Ausbildung und Beruf, individuelle Termine möglich: biz.graz@ams.at, Tel.: +43 50 904 631 656, AMS Ost, Neutorgasse 46. Informationen finden Sie hier.

Jugendcoaching: zur Abklärung des individuellen Ausbildungsbedarfs, für alle zwischen 14 und 24 Jahren

Büros in Graz und Graz-Umgebung, Kontakt in der ganzen Steiermark über jede Schule ab dem 9. Schujahr

Kontakt und Termine auch über Lisa Stefany: Tel.:  0664 601773430

Studienberatung der Karl-Franzens-Universität Graz: zuständig für Fragen zu Studium und für den Zulassungsprozess

Kontakt: Bernhard Sebl, Tel.: 0316 380 1066, E-Mail: e-mail: 4students@uni-graz.at, Web: studium.uni-graz.at

IBOBB-Cafe des Abi-Service Graz (zuständig für Bildung und Integration): individuelle Beratung zu Schul- und Ausbildungsfragen. Terminvereinbarung telefonisch (+43 664 60872-7445) oder per Mail (ibobb@stadt.graz.at).

Information über ALLE Bildungseinrichtungen in Graz in dieser Broschüre: https://www.graz.at/cms/beitrag/10321138/7745642/Bildung_findet_Stadt.html

Bildungsdirektion – Frau Alexandra Ettinger: zentrale Bildungsbehörde für die Steiermark, Frau Ettinger ist zuständig für Beratung von Schüler:innen mit nicht-deutscher Muttersprache (welche Schule / Ausbildung  ist individuell sinnvoll?), Beratung ist auch mit Dolmetsch möglich, es gibt auch psychologische Beratung.

Kontakt: Alexandra Ettinger, Tel.: 05 0248 345 198, E-Mail: alexandra.ettinger@bildung-stmk.gv.at

3 Wird das Kind einer Schule zugewiesen oder kann ich mir selbst aussuchen, in welche Schule es geht?

Man kann sich die Schule selbst aussuchen, aber die Schule muss das Kind akzeptieren (manchmal gibt es keine Plätze).

Kindergarten und Volksschule: In Graz empfiehlt das Abi-Service den richtigen Kindergarten und die richtige Schule, möglichst nahe am Wohnort und mit guter Deutschförderung. In anderen Gemeinden ist das Gemeindeamt dort zuständig.

Mittelschule, höhere Schulen und Gymnasium: Man nimmt am besten direkt Kontakt mit der gewünschten Schule auf.

4 Warum soll mein Kind dieselbe Klasse noch einmal besuchen?

Kinder mit nicht-deutscher Muttersprache dürfen die Klasse noch einmal wiederholen, wenn sie noch nicht gut genug Deutsch können. Das ist ein Vorteil, auch in der Volksschule, vor allem aber dann, wenn das Kind bereits in der 5. – 8. Schulstufe ist: Nur so hat das Kind Chancen auf gute Noten und auf einen Wechsel in eine höhere Schule bzw. in ein Gymnasium.

5 Warum ist mein Kind noch im a.o. (außerordentlichen) Status?

Der a.o. Status bedeutet: Das Kind darf sich darauf konzentrieren, Deutsch zu lernen. Es muss noch keine Prüfungen machen und bekommt noch keine regulären Noten. Erst wenn das Kind gut genug Deutsch kann, um die Prüfungen zu schaffen und gute Noten zu bekommen, wechselt es in den ordentlichen Status. Ein Wechsel zurück ist nicht möglich.

Spätestens nach zwei Jahren, für viele also mit Beginn des Sommersemesters 2024, endet der außerordentliche Status und damit die intensive Sprachförderung.

6 Was ist der MIKA-D-Test?

Mit dem MIKA-D-Test wird überprüft, wie gut das Kind schon Deutsch kann. Der Test ist auf jeden Fall im Juni, er kann aber zusätzlich auch während des Jahres sein. Es gibt drei mögliche Ergebnisse: „ausreichend“, „mangelhaft“ oder „ungenügend“

Bei „ungenügend“ bleibt das Kind in der Klasse bzw. wiederholt die Klasse noch einmal. Bei „mangelhaft“ entscheidet der Lehrer / die Lehrerin, ob das Kind in die nächste Klasse aufsteigt oder nicht. In beiden Fällen bleibt das Kind im a.o. Status: Es konzentriert sich darauf, Deutsch zu lernen und muss noch keine Prüfungen machen.

Erst mit dem Ergebnis „ausreichend“ wechselt das Kind in den „ordentlichen“ Status, macht Prüfungen und bekommt Noten. Ein Wechsel in den „ordentlichen“ Status ist auch mitten im Schuljahr möglich.

Ein Wechsel in die nächsthöhere Schule (von der Volksschule in die Mittelschule oder ins Gymnasium) ist nur möglich, wenn das Kind das letzte Semester bereits im ordentlichen Status absolviert hat und Noten bekommen hat, oder wenn die Konferenz der Lehrer beschließt, dass die Deutschkenntnisse inzwischen „mangelhaft“ oder „ausreichend“ sind und das Kind eine Schulbesuchsbestätigung bekommen kann, in der alle Fächer positiv beurteilt werden. Das ist nur dann möglich, wenn das Kind in diesen Fächern wirklich auch schon Wissen erworben hat (fürs Gymnasium braucht es sogar die Note 2 in Deutsch und Mathematik). Das Kind wechselt dann vom außerordentlichen Status in den ordentlichen Status, bekommt an der neuen Schule aber nur noch wenig Sprachförderung.

7 Mein Kind geht in die 4. Klasse der Mittelschule. Wie geht es weiter?

Das Kind darf zwei volle Jahre lang dieselbe Klasse besuchen und Deutsch lernen (wenn es im März 2022 gekommen ist und in die 4. Klasse eingestiegen ist, darf es 2022/2023 und 2023/2024 noch einmal die 4. Klasse besuchen – solange, bis es gut Deutsch kann und die Schule gut schafft.

Wenn es die 4. Klasse der Mittelschule abgeschlossen hat, kann es das 9. Schuljahr in einer höheren Schule oder im Polytechnischen Lehrgang (Berufsorientierung) machen. Danach kann es weiter die Schule besuchen oder eine Lehre machen („duale Berufsausbildung“, siehe oben).

Ein Wechsel in die nächsthöhere Schule (ins Gymnasium oder eine andere höhere Schule) ist nur möglich, wenn das Kind das Sommersemester bereits im ordentlichen Status absolviert hat (weil es schon gut genug Deutsch konnte) und Noten bekommen hat, oder wenn die Konferenz der Lehrer beschließt, dass die Deutschkenntnisse inzwischen „mangelhaft“ oder „ausreichend“ sind und das Kind eine Schulbesuchsbestätigung bekommen kann, in der alle Fächer positiv beurteilt werden. Das ist nur dann möglich, wenn das Kind in diesen Fächern wirklich auch schon Wissen erworben hat. Es wechselt dann vom außerordentlichen Status in den ordentlichen Status, bekommt an der neuen Schule aber nur noch wenig Sprachförderung.

Der Wechsel ins Gymnasium ist nur möglich, wenn das Kind in Deutsch, Englisch und Mathematik die Note 2 hat, bei Ausnahmen mit einer Note 3. Wenn das Gymnasium dazu bereit ist, ist auch eine Aufnahmeprüfung dort möglich.

8 Welche Möglichkeiten der Berufsausbildung gibt es nach der 4. Klasse (8. Schulstufe)?

Die Lehre: Die Lehre ist eine duale Ausbildungsform. Die Ausbildung findet zu 80% direkt im Betrieb statt und ist somit sehr praktisch ausgerichtet. Der theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Hier gibt es auch Unterstützungsmöglichkeiten durch Förderunterricht. Die Lehre dauert zwischen 2-4 Jahre, meist 3 Jahre und wird mit einer LAP (Lehrabschlussprüfung abgeschlossen. Während der Ausbildungszeit erhalten die Lehrlinge ein Lehrlingseinkommen. Neben der Lehre kann auch die Matura gemacht werden.

Berufsbildende mittlere Schulen: Sie dauern 2-4 Jahre dauern und dienen zur Berufsvorbildung in bestimmten Berufsbereichen, wie z.B. Soziales, Landwirtschaft, kaufmännisches. Der Abschluss erfolgt mit Fachprüfung.

Die Berufsbildende höhere Schule dauert 5 Jahre, ist nach Schwerpunkten ausgerichtet und schließt mit einer Diplom- und Reifeprüfung ab. Das heißt,  Absolvent*innen dieser Schulen können direkt ins Berufsleben einsteigen oder ein Studium beginnen.

Auch mit einem Lehrabschluss und einer bestimmten Zeit an Berufserfahrung ist es möglich eine Studienberechtigungsprüfung zu machen. Damit hat man für eine bestimmt gewählte Studienrichtung den Zugang.

Kinder, die nicht mehr schulpflichtig sind (älter als 15 Jahre), aber noch keinen Schulabschluss haben, können, können eine Übergangsschule besuchen,in Graz an der HLW Schrödinger oder bei der Caritas. Informationen bei Frau Ettinger: Kontakt: Alexandra Ettinger, Tel.: 05 0248 345 198, E-Mail: alexandra.ettinger@bildung-stmk.gv.at

9 Mein Kind geht ins Gymnasium und bekommt noch keine Noten. Wie geht es weiter?

Das Kind darf zwei volle Jahre lang dieselbe Klasse besuchen und Deutsch lernen (wenn es im März 2022 gekommen ist und in die 4. Klasse eingestiegen ist, darf es 2022/2023 und 2023/2024 noch einmal die 4. Klasse besuchen – solange, bis es gut Deutsch kann und die Schule gut schafft.

Wenn das Kind in den „ordentlichen“ Status gewechselt hat und Prüfungen macht, muss es diese Prüfungen auch schaffen. Die Wiederholung einer Klasse ist möglich, aber wenn das Kind auch dann keine positiven Noten schafft, muss es die Schule verlassen. Es kann dann in eine andere Schule gehen bzw. später eine Lehre (Berufsausbildung, auch mit Matura möglich) machen.

10 Mein Kind kann noch nicht gut Deutsch. Gibt es eine zusätzliche Möglichkeit, Deutsch zu lernen?

Zusätzlicher Sprachunterricht kann über die Schule beantragt werden – es gibt Online-Kurse mit Einzelunterricht („Digidaz“).

Kinder, die als außerordentliche Schüler ins Gymnasium gehen bzw. eine höhere Schule besuchen, können zusätzlich Deutschunterricht am Abendgymnasium in Graz bekommen.

11 Mein Kind kann schon ganz gut Deutsch aber noch sehr schlecht Englisch. Gibt es eine zusätzliche Möglichkeit, Englisch zu lernen?

Bitte unter folgenden Adressen nachfragen:

LernBars: Caritas Steiermark (caritas-steiermark.at)

Über uns – bit social

#weiterlernen – Ferienlernhilfe

12 Soll mein Kind parallel zur Schule Online auch den ukrainischen Schulabschluss macht?

Es kann sinnvoll sein. Um in Österreich an einer Uni studieren zu dürfen, braucht das Kind die österreichische Matura (wofür es sehr, sehr gut Deutsch sprechen muss) oder die ukrainische Matura plus C1-Kenntnisse in Deutsch. Diese C1-Kenntnisse darf es aber auch nach der Anmeldung (und vor Beginn des regulären Studiums) an der Uni erwerben („Vorstudienlehrgang“, siehe Informationen zum österreichischen Schulsystem, ganz oben).

13 Kostet der „Vorstudienlehrgang“ etwas?

Ja, rund 500 Euro pro Semester. Informationen zu Vorstudienlehrgang in Graz: https://vorstudienlehrgang.at/de/graz

14 Mein Kind hat eine Behinderung. Wer hilft mir, herauszufinden, welche Möglichkeiten mein Kind in der Schule hat?

Für den Bereich Sonderpädagogik bitte um Kontaktnahme mit den Diversitätsmanager/inne/n in der Bildungsdirektion.

Sie finden die Ansprechpersonen, je nach Bildungsregion, unter diesem Link.

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