Vertriebenenstatus: Aufenthaltsrecht wird bis März 2025 verlängert
Die EU-Mitgliedsstaaten vereinbarten die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine behalten somit den Vertriebenenstatus und müssen keinen Asylantrag stellen. Das vorübergehende Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine vertriebene Menschen…