Jetzt auch Familienbeihilfe für Ukrainer:innen

Die Familienbeihilfe wird jetzt auch Vertriebenen aus der Ukraine ausbezahlt, und zwar rückwirkend ab März.

Das österreichische Parlament beschloss: Während der Fortdauer des Krieges gilt Österreich als der Mittelpunkt der Lebensintereressen der Vertriebenen aus der Ukraine und sie bekommen nicht nur die Grundversorgung, sondern auch Familienbeihilfe zuerkannt. Diese wird rückwirkend ab März ausbezahlt.

Spontan wurde Anfang des Jahres der Status der „Vertriebenen“ für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine aus der Taufe gehoben, um ihnen ein schnelles Ankommen und Arbeiten zu ermöglichen. Viele Folgefragen sind waren jedoch nicht gelöst. Es gab keinen Anspruch auf Familienbeihilfe.

Ab jetzt ist das anders: Die Familienbeihilfe wird rückwirkend ab März ausbezahlt. Damit wird das finanzielle Überleben in der Grundversorgung leichter. Auch wenn diese Grundversorgung wegfällt, weil ein Job angenommen wird, ist es leichter, etwa Kindergarten und anderen Aufwand für die Kinder zu finanzieren.

Die Kinderbeihilfe für ein Kind beträgt ab Geburt 114 Euro pro Monat, ab drei Jahren 121,90 Euro, ab 10 Jahren 141,50 Euro und ab 19 Jahren 165,10 Euro pro Monat. Bei zwei Kindern erhöhen sich diese Beträge um je 7,10 Euro pro Kind, bei drei Kindern um 17,40 Euro, bei drei Kindern um 26,50 Euro pro Kind.

Außerdem haben Vertriebe aus der Ukraine jetzt nach der Geburt eines Kindes auch Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.

This Post Has 2 Comments

  1. Kovalenko Kseniia

    Ich habe eine Tochter, sie ist 15 Jahre alt. Können Sie mir bitte sagen, wie ich mich bewerben kann?
    Mit freundlichen Grüßen, Kseniia, vielen Dank.

    1. Isabel Anger

      Hallo Kseniia,

      wir bereiten gerade eine Ausfüllhilfe für die Familienbeihilfe vor. Diese wird in Kürze verfügbar sein.

      Schöne Grüße,
      Isabel

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