Das Aufenthaltsrecht (vorübergehender Schutz) für Personen aus der Ukraine („Vertriebene“) besteht aktuell bis 4. März 2028.
Sind Sie bereits in Österreich registriert und sind an Ihrer Wohnadresse gemeldet (Meldezettel)? Dann erhalten Sie Ihren neuen Ausweis automatisch per Post. Dafür ist kein Antrag nötig. Wichtig: Falls Sie eine neue Adresse haben, müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz beim Meldeamt bekannt geben, damit Ihnen der Ausweis zugestellt werden kann.
Wichtig ist: Es gibt eine neue Regelung. Der Schutz wird nur noch Personen gewährt, die ihren militärischen Vepflichtungen in der Ukraine nachgekommen sind. Das bezieht sich nicht nur auf Personen, die wehrpflichtig sind, sondern auch auf Personen, die bestimmt Aufgaben zur Unterstützung von militärischen Aktivitäten übernehmen müssen.
Der Nachweis ist die Bestätigung der legalen Ausreise (zum Beispiel durch eien Stempel im Reisepass) oder eine Bestätigung über die Befreiung oder Erfüllung der militärischen Verpflichtungen. Diese Bestätigung wird vom ukrainischen Ministerium für Verteidigung ausgestellt und kann über die App „Reserve+“ auch digital abgerufen werden. Diese neue Regelung tritt ab sofort in Kraft.
Durch einen „Ausweis für Vertriebene“ wird das vorübergehende Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine dokumentiert. Das Aufenthaltsrecht bleibt unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls bis 4. März 2028 bestehen. Das BFA wird allen bereits registrierten Vertriebenen mit Wohnsitz in Österreich rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zusenden. Es sind von Ihrer Seite keine weiteren Schritte notwendig.
