Ab 1. Juli wird es keinen Anspruch mehr für Familien aus der Ukraine geben, die noch Leistungen aus der Grundversorgung beziehen.
Die Gesetze, die den Anspruch auf Famlienbeihilfe regeln, laufen mit Ende Juni aus. Die Familienbeihilfe für Vertriebene wird eingeschränkt: Es wird ein neues Gesetz geben, aber dieses sieht Anspruch auf Familienbeihilfe nur für Menschen vor, die KEINE Leistung mehr aus der Grundversorgung beziehen, zum Beispiel:
- unselbständige oder selbständige Erwerbstätige
- Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
- junge Erwachsene, die studieren und keine Grundversorgung beziehen
Damit steigt der Druck auf Mütter, sich beim AMS zu registrieren und einen Job anzunehmen. Bisher gibt es nur die Vorschrift, sich beim AMS zu registrieren. Neu wird ab Juli sein, dass niemand mehr Familienbeihilfe bekommt, der noch Grundversorgung bezieht.
Eine Ausnahme gibt es für Kinder mit erheblichen Behinderungen, für sie kann in jedem Fall weiterhin Familienbeihilfe bezogen werden.
Es ist dies erst ein Gesetzesentwurf, das Gesetz muss noch beschlossen werden und tritt dann am 1. Juli in Kraft. Die neuen Anträge von Personen, die keine Grundversorgung beziehen, können aber schon jetzt gestellt werden, damit es bei der Auszahlung ab Juli möglichst keine Pause gibt. Beim AMS müssen sich diese Personen nicht mehr extra melden.
Nach der Geburt eines Kindes können Vertriebene wie bisher Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld beantragen. Sie müssen davor nicht gearbeitet haben, und sie müssen sich dafür künftig auch nicht mehr gleichzeitig beim AMS vormerken lassen.
Für Besitzerinnen der „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ für Vertriebene ändert sich nichts: Sie haben schon nach der jetzigen Rechtslage auch nach dem 1. Juli 2026 Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld.
Quelle: Stabsstelle Ukraine-Flüchtlingskoordination der Bundesregierung
Foto: haibaron
