Aufenthaltsrecht gilt bis 4. März 2028
Das Aufenthaltsrecht (vorübergehender Schutz) für Personen aus der Ukraine ("Vertriebene") besteht aktuell bis 4. März 2028. Sind Sie bereits in Österreich registriert und sind an Ihrer Wohnadresse gemeldet (Meldezettel)? Dann…
