Gratis-Transport zur Schule und im letzten Kindergartenjahr

Schulkinder müssen für die Freifahrt zur Schule jetzt einen Ausweis beantragen. Kindergartenkinder fahren gratis und brauchen keinen Ausweis. Die Begleitperson dieser Kindergartenkinder kann im letzten Kindergartenjahr die Kosten für die Fahrkarten rückerstattet bekommen.

Alle schulpflichtigen Kinder von Vertriebenen aus der Ukraine erhalten einen Ausweis für die freie Fahrt zur Schule. Der Antrag für den Ausweis muss mit diesem Formular von der Schule abgestempelt werden. Dieses Formular bekommen Ihre Kinder oft auch in der Schule, aber auch bei der Caritas.  Achtung: Österreichische Kinder müssen ein anderes Formular ausfüllen, kontrollieren Sie, ob es das richtige Formular ist.

So funktioniert es:

  • Die Eltern (oder die Schülerinnen und Schüler, wenn sie schon 18 Jahre alt sind) füllen bitte die Felder A, B und D aus. Ergänzung zu Feld A: Wenn Sie schon Familienbeihilfe beziehen, oder einen Antrag abgegeben haben, kreuzen Sie hier bitte Ja an. Wenn Sie Familienbeihilfe noch nicht beantragt haben, tun Sie das möglichst rasch. Informationen dazu finden Sie hier.
  • Das Formular geben Sie bitte in der Schule ab.
  • Die Schule bestätigt die Angaben zum Schulbesuch (Feld E) und schickt das Formular an das zuständige Verkehrsunterunternehmen oder gibt es Ihnen zurück, damit Sie selbst damit zum Verkehrsunternehmen gehen. Die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule muss 2 Kilometer Fußweg betragen.
  • Der Ausweis wird vom Verkehrsunternehmen ausgestellt. Für die Zeit, bis die Kinder den Ausweis erhalten, bekommen sie von der Schule eine Schulbesuchsbestätigung, die als Freifahrts-Ausweis gilt. Die Kinder müssen immer auch eine Kopie der blauen Karte mithaben.
  • Der Ausweis gilt nur für ein Semester, im Jänner muss von Kindern aus der Ukraine, die noch in der Grundversorgung sind, ein neuer Antrag gestellt werden.
  • Wenn Ihre Kinder kontrolliert werden und eine Strafverfügung bekommen, weil sie die blaue Karte oder die Schulbesuchsbestätigung nicht mit haben, bitten Sie Ihren Caritas-Regionalbetreuer, das vom Verkehrsverbund korrigieren zu lassen.

Jahres-Netzkarte für alle Verbundlinien innerhalb der Steiermark:

Es gibt eine Alternative für alle, die Familienbeihilfe beziehen oder schon beantragt haben: Wenn die Schülerinnen und Schüler nicht nur zur Schule fahren, sondern das gesamte steirische Verkehrsnetz nützen möchten, können sie ein Top-Ticket beim Steirischen Verkehrsverbund beantragen. Dieses Ticket kostet für das gesamte Schuljahr 123 Euro (gültig von 1. September bis 30. September des Folgejahres).

Dafür brauchen Sie dieses Formular. („Top-Ticket“ ankreuzen). Es muss von der Schule abgestempelt werden. Sie können es dann beim Mobilitätscenter des Verbundes in Graz oder bei einem Verkehrsunternehmen abgeben, den Beitrag einzahlen und den Ausweis meist gleich mitnehmen (Foto mitnehmen und auch den Freifahrtsausweis, wenn Sie den vorher schon beantragt und erhalten haben).

Wenn Sie schon einen Freifahrtsausweis beantragt und 19,60 Euro bezahlt haben, zahlen Sie für das Top-Ticket nur 103,40 Euro.

Das Top-Ticket gibt es um 162 Euro auch für Studierende, die als ordentliche HörerInnen inskribiert sind, aber leider nicht für außerordentliche HörerInnen am Vorstudienlehrgang.

Letztes Kindergartenjahr

Kinder unter 6 Jahren fahren gratis. Wenn Ihr Kind 5 Jahre alt und im letzten, verpflichtenden Kindergartenjahr ist, können Sie als Begleitperson die Kosten für Ihre Fahrkarten von der Grundversorgung rückerstattet bekommen (Antrag über Ihren Caritas-Regionalbetreuer).

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und nicht alleine zur Schule fahren kann, oder wenn es kein öffentliches Verkehrsmittel zur Schule gibt, reden Sie mit Ihrer Caritas Betreuerin / Ihrem Caritas Betreuer. Sie / er kann abklären, ob die Kosten für den Transport vom Flüchtlingsreferat bezahlt werden und kann alles Notwendige organisieren.

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