Seit 1. Juli gibt es keinen Anspruch mehr für Familien aus der Ukraine, die noch Leistungen aus der Grundversorgung beziehen.
Die alten Gesetze, die den Anspruch auf Famlienbeihilfe regeln, liefen mit Ende Juni aus. Jetzt gibt es Familienbeihilfe nur noch für Menschen, die KEINE Leistung mehr aus der Grundversorgung beziehen (auch keine Wohnversorgung oder Krankenversicherung), zum Beispiel:
- unselbständige oder selbständige Erwerbstätige, die keine Leistungen aus der Grundversorgung beziehen
- Bezieher:innen von Arbeitlosengeld oder Notstandshilfe, die keine Leistungen aus der Grundversorgung beziehen
- geringfügig Beschäftigte, wenn sie die volle Höhe (551 Euro monatlich) verdienen
- junge Erwachsene, die studieren und keine Grundversorgung beziehen
Damit steigt der Druck auf Mütter, sich beim AMS zu registrieren und einen Job anzunehmen. Bisher gibt es nur die Vorschrift, sich beim AMS zu registrieren.
Eine Ausnahme gibt es für Kinder mit erheblichen Behinderungen, für sie kann in jedem Fall weiterhin Familienbeihilfe bezogen werden.
Alle alten Zahlungen wurden am 1. Juli 2026 eingestellt, jeder, der weiterhin Anspruch hat, musste einen neuen Antrag (per Post oder über FinanzOnline, nicht per Mail) stellen. Beim AMS müssen sich diese Personen nicht mehr extra melden, und es gibt künftig auch keine Befristung mehr.
Nach der Geburt eines Kindes können Vertriebene wie bisher Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld beantragen. Sie müssen davor nicht gearbeitet haben, und sie müssen sich dafür künftig auch nicht mehr gleichzeitig beim AMS vormerken lassen.
Für Besitzerinnen der „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ für Vertriebene, die keine Leistungen aus der Grundversorgung beziehen, ändert sich nichts: Sie haben auch nach dem 1. Juli 2026 Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld und müssen auch keinen neuen Antrag stellen.
Wenn jemand Familienbeihilfe bezieht, weil er keine Leistungen aus der Grundversorgung bekommt, später aber wieder solche Leistungen erhält, muss er dies dem Finanzamt melden, sonst muss er die zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe später zurückzahlen.
Informationen in deutscher Sprache
Informationen in ukrainischer Sprache
Informationen in russischer Sprache
Informationen in englischer Sprache
Quelle: Stabsstelle Ukraine-Flüchtlingskoordination der Bundesregierung
Foto: haibaron
