Am 30. Juli 2026 ist in Österreich ein neues Gesetz in Kraft getreten: Autos mit ukrainischem Kennzeichen müssen jetzt in Österreich offiziell „zugelassen“ werden. Das hat viele Folgen und bedeutet auch hohe Kosten.
Für Autos, die bereits vor dem 30. Juli 2026 nach Österreich gebracht wurden, gelten Übergangsfristen. Für Autos von Vertriebenen, die ständig in Österreich leben, gilt, dass sie noch bis 30. Mai 2027 ohne Zulassung gefahren werden dürfen. Normalerweise ist das nur einen Monat lang erlaubt.
Hier lesen Sie alle Details, was Sie tun müssen, um ihr Auto weiter in Österreich verwenden zu dürfen, und was das kostet:
Alle Pkw brauchen in Österreich eine Vignette oder müssen Maut bezahlen, wenn sie die Autobahnen benützen. Sonst drohen hohe Strafen.
Pkw unabhängig von ihrer Nationalität benötigen nur dann keine Vignette, wenn sie im Rahmen einer Hilfsleistung Flüchtlinge oder Hilfsgüter befördern. Es muss dafür lediglich vor Antritt der Fahrt eine Mautbefreiung beantragt werden. Dasselbe gilt für humanitäre Hilfstransporte in die Ukraine und betrifft sämtliche Fahrzeugtypen – vom Pkw bis zum Lkw und Bus.
Füllen Sie bitte die Antragsformulare je nach Bedarfsfall aus und senden diese an ausnahmeantrag@asfinag.at. Die Anträge für die Mautbefreiung müssen noch vor Antritt der Fahrt gestellt werden. Sie finden die Antragsformulare hier.
Die Regeln in Bezug auf den ukrainischen Führerschein:
Die aktuelle EU-Verordnung 2022/1280 sieht vor, dass seit 27.7.2022 kein Umtausch eines ukrainischen Führerscheins gegen den eines EU-Staates (in unserem Fall: gegen einen österreichischen Führerschein) nötig ist.
Ukrainer:innen, die vorübergehenden Schutz erhalten haben, können ihren ukrainischen Führerschein weiter benutzen, ohne ihn gegen einen EU-Führerschein umtauschen oder eine neue Fahrprüfung ablegen zu müssen, solange sie den vorübergehenden Schutzstatus haben.
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins können die EU-Staaten einen neuen EU-Führerschein ausstellen, sofern sie bei den ukrainischen Behörden nachprüfen, ob die betreffende Person in ihrem Land einen gültigen Führerschein besaß und diese Person eine Bescheinigung über ihre körperliche und geistige Eignung vorlegt.
Aktuelle ukrainische Führerscheine (seit ca. 2005) sehen EU-Scheckkartenführerscheinen sehr ähnlich und beinhalten auch annähernd die gleichen Führerscheinklassen.
Laut der aktuellen EU-Verordnung sind weder ein Internationaler Führerschein noch eine Übersetzung erforderlich.
