EU verlängert Aufenthaltsrecht für Vertriebene

Die EU hat den unbürokratischen Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine um ein Jahr verlängert. Ukrainerinnen und Ukrainer können innerhalb der EU bis MÄRZ 2027 ohne Asylverfahren einen Aufenthaltstitel erhalten.

Ukrainerinnen und Ukrainer können mit diesem Aufenthaltstitel (Blaue Karte, Vertriebenenkarte) einer Arbeit nachgehen, ihre Kinder in die Schule schicken und sind krankenversichert. Zuletzt hatten die EU-Länder den Schutzstatus im Juni 2024 bis zum 4. März 2026 verlängert.

In ihrem Vorschlag hatte die Kommission Anfang Juni auch eine Strategie für die Zeit nach Auslaufen der Regelung vorgestellt. Darin empfiehlt Brüssel den Mitgliedsstaaten etwa, den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern nationale Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen, zum Beispiel in Form von Arbeitsvisa. Die EU-Länder sollen außerdem freiwillige Rückkehrprogramme vorbereiten und Beratungszentren einrichten.

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