Leichterer Zugang zu Jobs

Am 21. April ist eine Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz in Kraft getreten. Damit werden  große Hürden für die Integration auf dem Arbeitsmarkt abgebaut.

Die wichtigsten Änderungen:

Die Arbeitsmarktprüfung für eine Beschäftigungsbewilligung fällt weg, jeder und jede Vertriebene kann jetzt von jedem Unternehmen angestellt werden.

Das AMS (Arbeitsmarktservice) unterstützt alle Vertriebenen aus der Ukraine, die sich dort melden, mit mehrsprachigen Informationsmaterialien, Deutschkursen, Kompetenzerhebungen und – das ist neu – das AMS vermittelt auch aktiv auf offene Stellen. Alle Vertriebenen aus der Ukraine, die sich dort schon gemeldet haben, werden in den kommenden Wochen kontaktiert.

Als Folge der Novelle können Vertriebene auch über Zeitarbeitsagenturen bzw. Personalvermittlungsfirmen beschäftigt werden (das war bisher nicht möglich).

Dienstleistungsscheck

Den Vertriebenen aus der Ukraine steht für Arbeiten in privaten Haushalten (zum Beispiel Putzen) jetzt auch der Dienstleistungsscheck offen (damit sind sie in der Arbeitszeit und am Weg zur Arbeit unfallversichert). Der Dienstleistungsscheck gilt für Beschäftigungen mit geringem Einkommen. Damit ist das Beschäftigungsverhältnis legal, es müssen aber keine Abgaben bezahlt werden. Außerdem gilt für den Dienstleistungsscheck ein Mindestlohn, zum Beispiel:

  • Für Putzen, Hilfe im Haushalt ohne Kochen oder einfache Gartenarbeit: 14,15 Euro pro Stunde
  • Für Putzen nach Arbeiten, die professionelle Handwerker in Wohnungen zum Beispiel durchgeführt haben: 18,99 Euro pro Stunde
  • Für Haushaltshilfe mit Kochen: 14,60 Euro pro Stunde
  • Für Kinderbetreuung: 15,26 Euro pro Stunde
  • Für Kranken- oder Altenbetreuung (ohne Ausbildung) im Haushalt: 19,21 Euro pro Stunde

Die Dienstleistungsschecks muss der private Arbeitgeber / die Arbeitgeberin bei Trafiken, Postämtern oder online kaufen. Das Einkommen von einem Dienstgeber darf maximal 686,18 Euro pro Monat betragen, bei mehreren Dienstgebern 1.029,27 Euro darf es betragen. Wenn das Einkommen höher ist, muss Kranken- und Pensionsversicherung gezahlt werden (14,7 %).

Geringfügigkeitsgrenze

Wenn man ein eigenes Einkommen hat, das unter der „Geringfügigkeitsgrenze“ liegt, muss man also keine Kranken- und Pensionsversicherung zahlen. Für Personen, die bei Unternehmen angestellt sind, liegt diese Grenze derzeit bei 500,91 Euro.

Personen, die noch Grundversorgung beziehen, sind dort krankenversichert. Man kann sich aber um 70,72 Euro pro Monat auch freiwillig kranken- und pensionsversichern. Dann erwirbt man auch Pensionsansprüche.

Alle Details zum Dienstleistungsscheck finden Sie hier.

Job & Grundversorgung

Für Einkünfte bis zu 12.756 Euro pro Jahr fällt keine Lohn- bzw. Einkommensteuer an. Es kann aber sein, dass Vertriebene dann weniger Geld aus der Grundversorgung bekommen.

Bei höheren Einkommen fallen Vertriebene ganz aus der Grundversorgung heraus und müssen sich auch selbst eine Wohnung suchen.

Ab folgendem Einkommen wird die Familie wahrscheinlich aus dem organisierten Quartier ausziehen müssen:

  • Eine Erwachsene mit einem Kind ab einem Einkommen von 820 Euro
  • Eine Erwachsene mit zwei Kindern ab einem Einkommen von 1.013 Euro
  • Zwei Erwachsene ab einem Einkommen von 910 Euro
  • Zwei Erwachsene mit einem Kind ab einem Einkommen von 1.112 Euro
  • Zwei Erwachsene mit zwei Kinder ab einem Einkommen von 1.305 Euro

Es kommt aber auch auf die Art der Unterbringung an. Bevor man einen Job annimmt, sollte man das unbedingt beim Flüchtlingsreferat ausrechnen lassen. Anfragen an: zuverdienst-gvs@stmk.gv.at

Wichtig ist dabei

  • die Höhe des Einkommens aus dem Job (nur das Einkommen von Vater, Mutter und den Kindern. (Tanten / Onkel oder Großeltern, die in derselben Wohnung wohnen, bekommen weiter das volle Geld aus der Grundversorgung, wenn sie kein eigenes Einkommen haben)
  • die Größe der Familie und
  • die Art der Unterbringung (private Wohnung oder organisierte Wohnung).

Selbständige Arbeit

Selbständig als Unternehmer:innen konnten Vertriebene aus der Ukraine schon bisher in Österreich arbeiten. Auch hier gibt es wichtige gewerberechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Details dazu finden Sie hier.

Schreibe einen Kommentar