Die Familienbeihilfe muss neu beantragt werden

Jetzt ist es fix: Vertriebene aus der Ukraine erhalten weiterhin Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Allerdings nur dann, wenn sie arbeiten oder beim AMS als arbeitslos oder arbeitssuchend vorgemerkt sind. Die Familienbeihilfe muss neu beantragt werden. Der Anspruch gilt bis Ende Juni 2026.

Alle Vertriebenen haben die Mitteilung bekommen, dass ihr Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ende Oktober 2025 endet. Alle, die diesen Brief bekommen haben, müssen nun beim Finanzamt mit diesem Formular einen neuen Antrag auf Familienbeihilfe stellen. Dieser wird für Kinder bis 18 Jahren genehmigt,

  • wenn sie in Österreich beschäftigt sind oder selbständig arbeiten
  • wenn sie beim AMS (Arbeitsmarktservice) waren und dort vorgemerkt sind (wer früher einmal beim AMS war und schon lange nichts mehr gehört hat, muss noch einmal hingehen, damit die Daten wieder aktiv werden)
  • wenn sie Betreuungspflichten für erheblich behinderte Kinder haben
  • oder wenn es Personen gibt, für die „besonders berücksichtigungswürdige Gründe“ vorliegen (z.B. wenn die Kinder älter sind, aber noch studieren und dafür eine Bestätigung vorgelegt wird)

Was ist zu tun?

  • Der erste Schritt ist: Alle, die nicht arbeiten, müssen sich beim AMS melden. Das kann auch ohne Termin erfolgen. Personen, die arbeiten oder die eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus haben, müssen sich nicht beim AMS melden. Auch Personen, die jünger sind als 18 oder älter als 65 müssen sich nicht beim AMS melden.
  • Der zweite Schritt ist: Die Familienbeihilfe muss neu beantragt werden. Alle, die den Brief bekommen haben, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe endet, müssen einen neuen Antrag beim Finanzamt stellen.

Der Grund der Neu-Regelung ist, dass Vertriebene aus der Ukraine verstärkt arbeiten sollten, wenn sie dies können. Wenn sie sich beim AMS melden, werden ihr Daten aufgenommen und sie haben weiterhin Anspruch auf die Familienbeihilfe – auch dann, wenn das AMS ihnen noch keine Stelle vermitteln kann, weil sie zu wenig Deutsch können oder kleine Kinder betreuen müssen.

Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie das Formular für den neuerlichen Antrag auf Familienbeihilfe richtig ausfüllen. Der Anspruch endet vorerst mit Ende Juni 2026. Die Familienbeihilfe wird rückwirkend nachbezahlt, wenn die Bearbeitung des Antrages länger dauert.

Weitere genauere Details zur Antragstellung folgen sobald verfügbar. Fragen können in der Zwischenzeit auch an (ukrainehilfe@bmi.gv.at) geschickt werden.

Jobsuche

Das AMS hilft bei der Jobsuche und vermittelt Angebote. Gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Steiermark veranstaltet das Arbeitsmarktservice am 10. November 2025 eine Chancen-Messe für Geflüchtete, zu der insbesondere auch die Zielgruppe der Ukraine-Vertriebenen sehr herzlich geeinladen ist.

Chancen-Messe

Ihr Weg zum neuen Job

am Montag, 10. November 2025

von 9:00 bis 12:00 Uhr

im Europasaal der Wirtschaftskammer Steiermark

Körblergasse 111-113, 8010 Graz

Betriebe aus Graz und Umgebung präsentieren dort attraktive Jobangebote und bieten die Möglichkeit, sich direkt vor Ort auf offene Stellen zu bewerben.

Auf dem Einladungsschreiben befindet sich auch ein QR-Code mithilfe dessen alle Informationen zur Veranstaltung auch auf Ukrainisch abgerufen werden können.

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