Das Familienlastenausgleichsgesetz sieht einen Anspruch bis maximal März 2025 vor. Das Aufenthaltsrecht für Vertriebene wurde verlängert, aber: Das Gesetz, das den Anspruch auf Familienbeihilfe regelt, wurde noch nicht angepasst. Die Familienbeihilfe für Vertriebene läuft aus.
Aufgrund einer entsprechenden zeitlichen Befristung im Familienlastenausgleichsgesetz (§ 55 Abs. 57 FLAG 1967) endet der Anspruch auf Familienbeihilfe für Vertriebene aus der Ukraine mit Ende März 2025. Die Novelle aus dem Jahr 2022 enthält dieses Datum, weil die EU-Massenzustroms-Richtlinie ursprünglich eine Befristung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene mit März 2025 vorsah.
Blaue Karten ja, Familienbeihilfe nein
Inzwischen haben die EU-Staaten den Vertriebenen-Status bis März 2026 verlängert. Die Betroffenen haben zum Teil auch schon die neuen Blauen Karten erhalten. Das Familienlastenausgleichsgesetz wurde jedoch noch nicht geändert. Das Finanzamt muss den Betroffenen jetzt mitteilen, dass sie ab April 2025 keine Familienbeihilfe mehr bekommen. Es hat dies vielfach schon getan.
Lesen Sie dazu auch den Bericht in der Steirerkrone.
Damit endet auch der Anspruch auf diverse Beihilfen sowie auf das Schulstartgeld und auf Vergünstigungen im Öffentlichen Verkehr. Die erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder fällt ebenfalls weg.
Vor allem für Mütter mit Kindern ist die Familienbeihilfe eine wichtige Unterstützung in Bezug auf die Kosten für Ernährung, Bekleidung, Unterbringung, Ausbildung und Erziehung der Kinder. Diese finanzielle Hilfe fällt jetzt weg, wenn das Gesetz nicht noch geändert wird. Betroffen sind alle Familien aus der Ukraine. Der Wegfall der Familienbeihilfe wäre ein herber Rückschlag: Die Familien bemühen sich ja darum, sich bis zum Ende des Krieges eine eigenständige Existenz in Österreich aufzubauen. Die Leidtragenden sind die Kinder!
Wir von Steiermark hilft werden uns dafür einsetzen, dass es weiterhin Familienbeihilfe für Familien aus der Ukraine gibt.
Offener Brief an Parlamentsklubs
Wir haben einen Offenen Brief an die Klubobleute von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen im Parlament verschickt. Diesen Brief haben viele Partner in unserem Netzwerk – LebensGross, Jugend am Werk, der Verein Inspire, der Ukrainische Kulturverein Ridna Domivka, VinziHerz mit Honorarkonsul Fritz Möstl – unterzeichnet. Weitere Partner:innen wie die Kinderfreunde Österreich, Volkshilfe, Caritas und andere Personen / Organisationen setzen sich auf unsere Initiative hin ebenfalls für die Verlängerung der Familienbeihilfe ein.
Hier der Text des Offenen Briefes:
OFFENER BRIEF zum drohenden Aus für die Familienbeihilfe
Sehr geehrter Herr Klubobmann August Wöginger,
sehr geehrter Herr Klubobmann Andreas Babler, MSc,
sehr geehrter Herr Klubobmann Mag. Werner Kogler,
sehr geehrte Frau Klubobfrau Mag.a Beate Meinl-Reisinger!
Aufgrund einer entsprechenden zeitlichen Befristung in der Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz 2022 endet der Anspruch der Vertriebenen aus der Ukraine auf Familienbeihilfe mit Ende März 2025. Dieses Datum wurde in die Novelle aufgenommen, weil die EU-Massenzustroms-Richtlinie ursprünglich eine Befristung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene mit März 2025 vorsah.
Inzwischen wurde der Vertriebenen-Status auf EU-Ebene bis März 2026 verlängert, und die Betroffenen haben teils auch bereits die neuen Blauen Karten erhalten. Es erfolgte jedoch bisher noch keine Änderung im Familienlastenausgleichsgesetz. Das Finanzamt muss den Betroffenen mitteilen, dass ihr Anspruch mit Ende März 2025 endet, und hat dies vielfach schon getan. Damit endet auch der Anspruch auf diverse Beihilfen sowie auf das Schulstartgeld und auf Vergünstigungen im Öffentlichen Verkehr. Die erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder fällt ebenfalls weg.
Für diese Familien – mehrheitlich Mütter mit ihren Kindern – bedeutet dies den Wegfall eines erheblichen Beitrages zur Entlastung in Bezug auf die Kosten für Ernährung, Bekleidung, Unterbringung, Ausbildung und Erziehung der Kinder. Betroffen sind alle Familien aus der Ukraine. Der Wegfall der Familienbeihilfe wäre ein herber Rückschlag in ihrem Bemühen darum, sich bis zum Ende des Krieges eine eigenständige Existenz in Österreich aufzubauen. Die Leidtragenden sind die Kinder!
Die Aktivistinnen von „Steiermark hilft“ engagieren sich gemeinsam mit vielen Institutionen und Organisationen in der Steiermark für die Vertriebenen aus der Ukraine und helfen bei der Bewältigung des Alltags.
Wir appellieren dringend an die Parlamentsklubs aller Parteien, umgehend die Anpassung des Familienlastenausgleichsgesetzes in die Wege zu leiten.
Mag.a Marion Bock, Mag.a Ulrike Krawagna, Cornelia Schweiner (für Steiermark hilft)
Galyna Skotnik (für den Ulkrainischen Kulturverein Ridna Domivka)
Mag. Fritz Möstl, Juliia Marchevska (VinziHerz)
Eva Reithofer-Haidacher, MA (für den Verein LebensGroß)
Walter Kogler (für den Verein Jugend am Werk)
Mag.a Edith Zitz (Für den Verein Inspire)