Der Vertriebenenstatus wurde bis März 2026 verlängert, der Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld jedoch vorerst nur bis Oktober 2025. Dann wird neu geprüft. Die Familienbeihilfe muss neu beim Finanzamt beantragt werden, denn der Anspruch war mit Beginn März 2025 vorübergehend zu Ende.
Es muss also von allen ukrainischen Familien ein neuer Antrag auf Familienhilfe eingebracht werden. Die Bearbeitung kann einige Zeit dauern. Das Geld wird aber auch rückwirkend durchgängig ausbezahlt. Niemand verliert also Geld.
So füllen Sie das Formular richtig aus.
„Wichtige Unterstützung“
“Leider ist der Angriffskrieg auch nach drei Jahren noch immer nicht zu Ende. Die Verlängerung des Anspruchs auf Familienbeihilfe ist eine wichtige Unterstützung für die aus der Ukraine vertriebenen Personen”, so ÖVP-Familiensprecher Abg. Norbert Sieber.
Der SPÖ-Abgeordnete Bernhard Herzog freut sich über die Einigkeit der vier Parteien, “weil es hier um eine notwendige soziale Absicherung von durch den russischen Angriffskrieg vertriebenen ukrainischen Familien geht”.
„Versprechen eingelöst“
“Die gemeinsam beschlossene Verlängerung ist eine gute Nachricht für alle ukrainischen Familien, die vor Putins grausamem Angriffskrieg flüchten mussten und hier weiter auf unsere Unterstützung zählen”, so NEOS-Abgeordnete Gertraud Auinger-Oberzaucher.
“Wir haben den Familien, die vor Putins brutalem Angriffskrieg fliehen mussten, ein Versprechen gegeben: Ihr seid nicht allein. Und dieses Versprechen halten wir”, sagt Barbara Neßler, Familiensprecherin der Grünen.