Das Aufenthaltsrecht (vorübergehender Schutz) für Personen aus der Ukraine („Vertriebene“) besteht aktuell bis 4. März 2027.
Sind Sie bereits in Österreich registriert und sind an Ihrer Wohnadresse gemeldet (Meldezettel)? Dann erhalten Sie Ihren neuen Ausweis automatisch per Post. Dafür ist kein Antrag nötig. Wichtig: Falls Sie eine neue Adresse haben, müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz beim Meldeamt bekannt geben, damit Ihnen der Ausweis zugestellt werden kann..
Durch einen „Ausweis für Vertriebene“ wird das vorübergehende Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine dokumentiert. Das Aufenthaltsrecht bleibt unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls bis 4. März 2027 bestehen. Das BFA wird allen bereits registrierten Vertriebenen mit Wohnsitz in Österreich rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zusenden. Es sind von Ihrer Seite keine weiteren Schritte notwendig.
