Aufenthaltsrecht gilt bis 4. März 2027
Das Aufenthaltsrecht (vorübergehender Schutz) für Personen aus der Ukraine ("Vertriebene") besteht aktuell bis 4. März 2027. Sind Sie bereits in Österreich registriert und sind an Ihrer Wohnadresse gemeldet (Meldezettel)? Dann…
