Wichtig: Check der Krankenversicherung

Personen, die Leistungen aus der Grundversorgung beziehen, bleiben auch nach dem 31. Mai 2025 krankenversichert, ausgenommen davon sind Partner:innen und Kinder von Personen, die in Österreich versicherungspflichtig arbeiten. Diese müssen beim erwerbstätigen Familienmitglied innerhalb von sechs Wochen (Nachwirkung) mitversichert werden, unabhängig davon, ob die Familie noch Leistungen aus der Grundversorgung (z.B.
Wohnversorgung) bezieht. Alle anderen müssen sich innerhalb von sechs Wochen selbstversichern.

Was ist jetzt zu tun?

  1. Es gilt grundsätzlich eine 6-wöchige Nachwirkung (bis 12.7.25), in diesem Zeitraum können weiter ärztliche Hilfe, Sachleistungen und Medikamente in Anspruch genommen werden. Bis dahin gilt auch noch die Rezeptgebührenbefreiung, wenn Sie eine haben.
  2. Um eine Lücke in der Krankenversicherung zu vermeiden, muss man innerhalb der 6-wöchigen Toleranzfrist entweder eine Selbstversicherung oder eine Mitversicherung beantragen, oder einen Antrag auf Grundversorgung stellen.
  3. Eine Mitversicherung mit einem erwerbstätigen Angehörigen können Sie nur beantragen, wenn Sie keine eigene Pension beziehen. Sie beantragen die Mitversicherung vor Ablauf der Nachwirkung beim Krankenversicherungsträger Ihres Angehörigen (ÖGK, BVAEB, etc.) Sie brauchen keine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunden, es reichen die ukrainischen Geburtsurkunden. Wenn Ihr Kind noch in Ausbildung ist, oder arbeitslos oder erwerbsunfähig, können es es auch nach seinem 18. Geburtstag noch mitversichern.
  4. Wenn Sie keine Grundversorgung beziehen und sich nicht mit Ihrem Partner mitversichern können, weil Sie eine eigene Pension beziehen, können Sie eine Selbstversicherung abschließen. Diese kostet 526,79 Euro pro Monat. Man kann aber eine Herabsetzung des Beitrages beantragen. Die Formulare finden Sie hier.
    Der Mindestbeitrag beträgt 131,70 Euro pro Monat.
  5. Wenn Sie zwar keine Grundversorgung beziehen, aber so wenig Geld zur Verfügung haben, dass Sie sich auch den geringeren Krankenversicherungsbeitrag nicht leisten können, dann können Sie bei der Caritas beantragen, dass Sie über das Land versichert werden (als „Teilleistung der Grundversorgung“).

Noch einmal: Für alle Personen, die bereits regulär in Grundversorgung sind, gibt es keine Änderungen. Sie bleiben weiter krankenversichert.

Hier finden Sie alle Informationen, auch in ukrainischer Sprache.

Hier finden Sie noch einmal speziell die Informationen für Pensionist:innen und für erwerbstätige Eltern von Kindern.

Alle wichtigen Informationen, sind auch auf der Website der ÖGK abrufbar: Krankenversicherung für Ukraine-Vertriebene sowie auf der Website der BBU Ukraine: Ukraine neu. Info/FAQ Deutsch – BBU.

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