Wichtig: Check der Krankenversicherung

Wichtig ist jetzt ein Check der Krankenversicherung: Für alle Personen, die derzeit regulär in Grundversorgung sind, gibt es keine Änderungen. Sie bleiben weiter krankenversichert. Aber auch alle Vertriebenen aus der Ukraine, die nicht in Grundversorgung waren, hatten bisher automatisch eine Krankenversicherung. Diese automatische Krankenversicherung für ALLE Vertriebenen aus der Ukraine läuft mit 31. Mai 2025 aus.

Was müssen die, die nicht in der Grundversorgung sind, jetzt tun?

  1. Es gilt grundsätzlich eine 6-wöchige Toleranzfrist (bis 12.7.25), in diesem Zeitraum können weiter ärztliche Hilfe, Sachleistungen und Medikamente in Anspruch genommen werden. Bis dahin gilt auch noch Rezeptgebührenbefreiung, wenn Sie eine haben.
  2. Um eine Lücke in der Krankenversicherung zu vermeiden, muss man innerhalb der 6-wöchigen Toleranzfrist entweder eine Selbstversicherung oder eine Mitversicherung beantragen, oder einen Antrag auf Grundversorgung stellen.
  3. Eine Mitversicherung mit einem erwerbstätigen Angehörigen können Sie nur beantragen, wenn Sie keine eigene Pension beziehen. Sie beantragen die Mitversicherung beim Krankenversicherungsträger Ihres Angehörigen (ÖGK, BVAEB, etc.)
  4. Wenn Sie keine Grundversorgung beziehen und sich nicht Ihrem Partner mitversichern können, weil Sie eine eigene Pension beziehen, können Sie eine Selbstversicherung abschließen. Diese kostet 526,79 Euro pro Monat. Man kann aber eine Herabsetzung des Beitrages beantragen. Die Formulare finden Sie hier.
    Der Mindestbeitrag beträgt 131,70 Euro pro Monat. Ab einem Partnereinkommen von 1.744 Euro brutto kann der Beitrag auch noch herabgesetzt werden, aber in geringerem Maße.

Noch einmal: Für alle Personen, die bereits regulär in Grundversorgung sind, gibt es keine Änderungen. Sie bleiben weiter krankenversichert.

Hier finden Sie alle Informationen, auch in ukrainischer Sprache.

Alle wichtigen Informationen, sind auch auf der Website der ÖGK abrufbar: Krankenversicherung für Ukraine-Vertriebene sowie auf der Website der BBU Ukraine: Ukraine neu. Info/FAQ Deutsch – BBU.

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