Alle Details zu Grundversorgung & Job für geflüchtete Ukrainer:innen

Die Grundversorgung ist für Menschen, die zu wenig Geld fürs Leben und auch kein Vermögen haben. Sobald sie einen Job haben und Geld verdienen, fällt die Grundversorgung oft ganz oder teilweise weg.

Die ständig fließenden Mittel aus der Grundversorgung für privat Untergebrachte sind das Verpflegungsgeld (200 pro Erwachsenem, 90 Euro pro Kind) und die Mietunterstützung (maximal 240 Euro).

Die Mittel aus der Grundversorgung für Vertriebene, die in einer Einrichtung der Grundversorgung wohnen und sich selbst versorgen, sind 360 Euro pro Person und Monat als Gegenwert für das Wohnen (entspricht der Mietunterstützung und geht an den:die Quartiergeber:in) und 150 Euro pro Person und Monat für das Leben (entspricht dem Verpflegungsgeld). Dabei wird kein Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern gemacht.

Was passiert, wenn man einen Job hat?

Wenn jemand bis zu 110 Euro pro Monat im Job verdient, passiert gar nichts – diese Person bekommt weiter Grundversorgung.

Wenn jemand mehr verdient, dann werden davon die Freibeträge abgezogen (110 Euro pro Verdienerin, 80 Euro pro Angehörigem). Daraus ergibt sich das anrechenbare Einkommen. Basis ist immer ein Zwölftel des Jahres-Brutto-Einkommens (hier geht’s zum Brutto-Netto-Rechner).

Die Differenz zwischen dem Anspruch aus den fließenden Mitteln der Grundversorgung und dem anrechenbaren Einkommen wird weiter ausbezahlt. 

Bekleidungshilfe (einmalig 150 Euro pro Jahr) und Unterstützung für Schulbedarf (einmalig 200 Euro pro Jahr) bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt, auch die Schul-Freifahrt bleibt erhalten.

Rechenbeispiel 1:

Verdienst aus dem Job 400 Euro, eine Person mit zwei Angehörigen (die Oma und ein Kind): Freibetrag 110 Euro plus 80 Euro plus 80 Euro, ergibt 270 Euro.

400 Euro – 270 Euro Freibetrag = 130 Euro anrechenbares Einkommen.

Die Grundversorgung für diese Familie beträgt 730 Euro (200 Euro plus 200 Euro plus 90 Euro plus 240 Euro).

Grundversorgung (730 Euro) – Einkommen (130 Euro) = 600 Euro. Dieser Betrag wird weiterhin als Grundversorgung ausbezahlt.

Rechenbeispiel 2:

Verdienst aus dem Job 900 Euro, eine Person mit zwei Angehörigen (die Oma und ein Kind): Der Freibetrag beträgt wie oben 270 Euro.

900 Euro – 270 Euro = 630 Euro anrechenbares Einkommen.

Die Grundversorgung für diese Familie beträgt wie oben 730 Euro.

Grundversorgung (730 Euro) – Einkommen (630 Euro) = 100 Euro. Dieser Betrag wird weiterhin als Grundversorgung ausbezahlt.

Rechenbeispiel 3:

Verdienst aus dem Job 1500 Euro, eine Person mit zwei Kindern. Freibetrag 110 Euro plus 80 Euro plus 80 Euro, ergibt wie oben 270 Euro.

1500 Euro – 270 Euro Freibetrag = 1230 Euro anrechenbares Einkommen.

Die Grundversorgung für diese Familie beträgt 620 Euro (200 Euro plus 90 Euro plus 90 Euro plus 240 Euro.

Grundversorgung (620 Euro) – Einkommen (1230 Euro) = – 610 Euro. Es wird keine Grundversorgung mehr ausbezahlt.

Für Vertriebene, die in einer Einrichtung der Grundversorgung leben, ist keine allgemeine Berechnung möglich – hier wird jeder Fall einzeln berechnet, je nach Familiensituation. Oft wird dann auch der Wechsel in eine private Wohnung sinnvoll sein.

Zuständig für Berechnung und Beratung ist das Referat für Flüchtlingsfragen der steirischen Landesregierung. E-Mail: grundversorgung@stmk.gv.at

Wichtig:   

  • Vertriebene sind, wenn sie mehr verdienen als 485 Euro (Geringfügigkeitsgrenze), über ihren Job sozialversichert. Minderjährige Kinder sind mit ihnen mitversichert.
  • Personen, für die die Verdienerin keine Unterhaltspflicht hat (zum Beispiel die Mutter des Ehemannes, der noch in der Ukraine lebt, oder die Geschwister der Verdienerin) werden nicht in die Berechnung des Einkommens miteinbezogen, auch wenn sie in derselben Wohnung wohnen. Sie erhalten weiter Grundversorgung in vollem Umfang.
  • Eltern (zum Beispiel die Oma) können als haushaltsführend mitversichert werden (nur 1 Erwachsener). Personen, für die eine solche Mitversicherung nicht möglich ist, werden weiter über die Grundversorgung sozialversichert, auch dann, wenn kein Anspruch mehr auf Geldleistungen aus der Grundversorgung besteht. 

Stand April 2022

This Post Has 2 Comments

  1. Maria Schloffer

    Ist es möglich, dies Informationen über Grundversorgung und Versicherung auch auf Ukrainisch abzurufen?

    1. Isabel Anger

      Hallo! Am besten mittels Google Translate übersetzen.

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